Die LLK

Die Lister und Lennekraftwerke GmbH (LLK) betreibt seit vielen Jahrzehnten Wasserkraftanlagen an Lenne, Möhne und Ruhr sowie an den Talsperren des Ruhrverbands. Der über 100 Jahre gewachsene Anlagenpark  erzeugt jährlich durchschnittlich rund 63 Millionen Kilowattstunden Strom. Das Alter und die unterschiedlichen Bauarten der Wasserkraftanlagen erfordert eine jeweils individuelle Betriebsweise, Instandhaltung und Überwachung. Alle Betriebsaufgaben werden in enger Zusammenarbeit durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LLK und des Ruhrverbands wahrgenommen. Arbeitsschwerpunkte sind die Instandhaltung, die wasserdargebotsabhängige Optimierung der Betriebsführung und die Sicherheitsüberwachungen.

Instandhaltung umfasst die permanente Wartung der Anlagen z.B. durch Schmieren und Ölwechsel, regelmäßige Inspektionen sowie immer wieder auftretende, notwendige Reparaturen. Hier erfordern die zum Teil sehr alten, aus den 20er und 30er Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Turbinen und Generatoren wie auch die modernen Maschinensätze aus den 2000er Jahren sehr unterschiedliches Know-How. Das Ziel der Instandhaltung ist es, die Maschinensätze so lange wie möglich betriebsfähig zu halten.

Die alltägliche Betriebsführung der Wasserkraftanlagen erfolgt heute grundsätzlich vollautomatisch. Durch die ständige Überwachung durch das Betriebspersonal wird sichergestellt, dass immer alle Funktionen der Regel-, Stell- und Verschlussorgane, sowie das optimale Zusammenspiel zwischen Turbine (wassertechnisch) und Generator (elektrotechnisch) gewährleistet ist. Nur so ist aus dem zur Verfügung stehenden Wasser eine optimale Stromerzeugung durch die Generatoren zu erzielen.

Sicherheitsüberwachungen dienen der Gewährleistung des gefahrenlosen Betriebs der Wasserkraftanlagen für die Öffentlichkeit und die dort tätigen Personen. Regelmäßige, fest terminierte und auch abschließend dokumentierte Prüfungen von Dämmen, Verschlussorganen und Wehren schaffen hier den Rahmen, den Anforderungen und Belangen z. B. der DIN 19700, der Verkehrssicherung und des Arbeitsschutzes zu genügen und damit die Sicherheit, denkbare Gefahren durch die Bauwerke schon im Vorfeld zu erkennen und zu beseitigen.